Arbeitsrecht

Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Rufen Sie uns innerhalb der Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung an. Wir prüfen für Sie den Fall und legen für Sie Kündigungsschutzklage ein und betreuen Sie im anschließenden Verfahren.

Arbeitslohn und Überstunden

Ihnen wurde Ihr Lohn nicht ausgezahlt oder Überstunden nicht vergütet?

Wir wissen, worauf es ankommt und welche Nachweise Sie für Ihren Anspruch benötigen. Kommen Sie gerne unverbindlich auf uns zu!

Arbeitszeugnis

Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen kein Arbeitszeugnis aus oder Sie sind unzufrieden mit Ihre Arbeitszeugnis? Wir prüfen Ihren Anspruch und machen einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses oder Zeugnisberichtigung für Sie geltend.

Sie haben generell ein Problem im Arbeitsrecht?

Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Kommen Sie gerne auf uns zu!

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